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Episoden aus dem Leben von Anton Achermann 1914 - 1995

Folgende Zusammenstellung erfolgt aus dem Studium des Ordners von Melita Jenny, die viele Zeitungsberichte sammelte und zur Verfügung stellte.

Anton Achermann hatte von seinem Vater einen kleinen Laden unterhalb der Luzerner Hofkirche übernommen. Antiquitäten und Kirchenbedarfsartikel hatte er im Angebot. 1957 eröffnete er an der Löwenstrasse die Hofgalerie. Zum 10-jährigen Jubiläum hatte er seine Galerie einem Kunsthändler aus Holland untervermietet. Dieser wollte aus einer Sammlung von Vincent van Gogh, Bilder ausstellen. Mit dieser Ausstellung begann ein unglaubliches Kapitel im Leben von Herrgöttli Achermann.

Durch das Ausstellen einer angeblich unechten Van-Gogh-Sammlung, wurde Achermann angeklagt. Nach einer dreimonatigen Untersuchungshaft, die der Kunsthändler später mit "Rufmord, Isolations- und Vernichtungshaft" verglich, wurde er schliesslich durch die Weiterziehung des Falls vor das Bundesgericht freigesprochen. Doch musste er, auf richterlichen Beschluss hin, für die Prozesskosten aufkommen. Anton Achermann weigerte sich aber, die rund 32'000 Franken zu bezahlen, da er ja durch den Freispruch für unschuldig erklärt worden war. 
Staatsrechtlicherseits stellt man sich aber auf den Standpunkt, dass auch einem Freigesprochenen Untersuchungskosten belastet werden können, wenn dieser durch sein Verhalten die Untersuchung behindert. Dies wird Anton Achermann vorgeworfen. 
Daraufhin wurde am 14. März 1979 ein Teil (41 Werke im Wert von rund 53'000 Franken) der 90 Gemälde umfassenden Sammlung des Malers Franz Elmiger aus Ermensee (gestorben 1934) aus der bedeutenden Sammlung des Kunsthändlers gepfändet. Die Werke sollten nun versteigert werden. In dem, in drei Luzerner Zeitungen veröffentlichten Steigerungsinserate, hatte das Hämikoner Betreibungsamt "verschiedene Kunstgegenstände der Kunstgalerie des Anton Achermann" zur Versteigerung ausgeschrieben. Dabei aber verschwiegen, dass es sich um Elmiger-Bilder aus dem Heimatmuseum handelt. Achermann erkannte diesen gravierenden Mangel sofort, erhob Einspruch und bekam vom Hochdorfer Gerichtspräsidenten Recht. Fazit: Die Steigerung musste kurzfristig abgesagt werden. 

Die Auseinandersetzung mit der Justiz machte aus Achermann einen Hobby-Juristen, der sich rühmen konnte, in 14 staatsrechtlichen Beschwerden vor Bundesgericht Recht bekommen zu haben. Die Untersuchungshaft hatte ihm gesundheitlich zugesetzt. 


Es würde noch viel zu erzählen geben....

 

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